Verbot der „Autonomen Nationalisten Göppingen“ (ANGP)
Am Morgen des 26. Februars 2014 durchsuchte die Polizei 19 Wohnungen in den Landkreisen Göppingen, Esslingen und Rems-Murr. Grund der Maßnahmen, die sich gegen 18 Nazis richteten, ist ein Verfahren zum Verbot der ANGP als kriminelle Vereinigung.
Bei den Durchsuchungen wurden zahlreiches Propagandamaterial, Sprühschablonen, NS-Devotionalien, Schriftstücke, elektronische Speichermedien, Computer, Mobiltelefone, Schreckschusspistolen, Schlagstöcke, Schlagringe, Wurfsterne und Quarzsandhandschuhe sichergestellt. Zudem wurden gegen vier führende Köpfe der ANGP Haftbefehle vollstreckt. Darunter befand sich auch der Anmelder der Nazidemonstrationen und Vorsitzender der Partei „DIE RECHTE“ Baden-Württemberg, Daniel Reusch.
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